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Personal Coach: Haftpflichtversicherung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mich als Personal Coach selbständig machen und eventuell eine eigene kleine Praxis eröffnen. Können Sie mir etwas zur Haftpflichtversicherung sagen? Welche Form von Berufshaftpflichtversicherung wähle ich (Personen- und Vermögensschäden)?

Antwort

Ihre Betriebshaftpflichtpolice sollte neben Personenschäden, auch Sach- und Vermögensschäden beinhalten. Die Deckungssumme sollte mindestens 3 Mio. Euro betragen, für Vermögensschäden dürften 250.000 Euro ausreichen.

Da Ihre Tätigkeit kein sehr großes Risiko birgt, sind die Prämien auch recht günstig, rechnen Sie mit einer Bandbreite von ca. 80 Euro bis 200 Euro pro Jahr.

Genauso wichtig wie die Haftpflicht ist die Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung, denn Sie sind dort als Coach versicherungspflichtig. Gehen Sie diese Anmeldung direkt mit Beginn Ihrer freiberuflichen Tätigkeit an, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Quelle: Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung / Consulting
November 2016

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