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Paarberaterin und Coach: Versicherungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mich (Dipl. Sozialarbeiterin mit zahlreichen Zusatzqualifikationen) als Paarberaterin und Coach selbstständig machen. Ich weiß, dass ich nicht den „Therapie“ Begriff nutzen/führen darf. Brauche ich zusätzliche Versicherungen (außer meiner eigenen Kranken- und Sozialversicherung)?

Antwort

Bitte schließen Sie unbedingt noch eine Berufshaftpflichtversicherung ab, die beide Bereiche - sowohl das Coaching wie auch die Beratungsarbeit - abdeckt.

Sollten Sie Räume anmieten, kann diese erweitert werden um das Risiko, dass Ihren Klienten z.B. persönliche Dinge in den Räumen abhandenkommen und/oder Ihre Klienten sich in den Räumen verletzen (z.B. stürzen etc.).

Sie werden dazu im Internet schnell fündig werden, wenn Sie die Begriffe Trainer, Coach, Versorgung, oder Ähnliches recherchieren.

Diese Versicherung ist nicht sehr teuer, aber notwendig.

Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschafts- und Gründungsberatung
Juli 2018

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