Antwort
Sofern Sie in Ihren AGB klar und deutlich darauf hinweisen, dass das - ich sage mal etwas salopp - „Nachmachen“ Ihrer online angebotenen Übungen auf eigene Gefahr erfolgt und Sie leider keine Haftung übernehmen können, wenn der Kunde sich dabei etwas verrenkt oder zerrt (weil ja keine professionelle Überprüfung erfolgen kann), benötigen Sie aus meiner Sicht lediglich eine Berufshaftpflichtversicherung, die vor allem das IT-Risiko abdeckt (also z.B. mangelnder Virenschutz auf Ihrer Website, Trojaner mit eingefangen beim Download, der nachweislich von Ihrem Server stammt, etc. pp).
Bieten Sie darüber hinaus auch „Live“-Kurse an? Meine Frage zielt auf die Klärung der Rentenversicherungspflicht für Lehrer (leider auch Sportlehrer). Ich könnte mir vorstellen, dass die Deutsche Rentenversicherung Sie unter dem Oberbegriff „Lehrer“ gerne rentenversicherungspflichtig sähe. Ich persönlich bewerte das anders, denn als UG (die ja irgendwann eine GmbH wird), und sich auf die Online-Vermarktung von Kursen spezialisiert hat, vielleicht auch zusätzlich noch diverse Sportartikel (Yogamatten, Hanteln, Fitnessbänder, etc. pp) mit anbietet und verkauft, sind Sie nicht als „Lehrer“ einzustufen. Klären Sie das ggfs. aber auch noch einmal direkt mit der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen einer Statusfeststellung.
An privaten Versicherungen sollten Sie haben:
- Krankenversicherung
- private Haftpflicht
- Berufsunfähigkeitsversicherung / Unfallversicherung.
Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung / Consulting
August 2017
Tipps der Redaktion: