Antwort
Für das Nachhilfeinstitut benötigen Sie zwei Versicherungen, das eine ist die Betriebshaftpflicht-Versicherung, das andere die Geschäftsinhaltsversicherung.
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung tritt immer dann ein, wenn Ihren Mitarbeitern oder Ihnen selbst versehentlich etwas unterläuft und dadurch Ihre Klienten/Kunden einen Sach- oder Personen-Schaden erleiden. Ein Beispiel: die Verkabelung der Computer in Ihrem PC-Raum ist etwas unorthodox, die Kabel liegen auf dem Boden, ein Kunde/Schüler stürzt und verrenkt sich das Bein. Für die Behandlungskosten müssten Sie aufkommen, denn der Schaden ist in Ihren Räumen entstanden und durch die unorthodoxe Verkabelung entstanden.
Die Geschäftsinhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung: sie tritt immer dann ein, wenn Ihre Räume durch ein Feuer oder einen Brand, das Inventar durch Einbruch und Diebstahl oder Vandalismus zerstört werden. Auch der Wasserschaden und Sturmschaden ist versicherbar. Sozusagen und top kann man auch Glasbruchschäden versichern, das ist dann sinnvoll wenn Ihre Räume zum Beispiel im Erdgeschoss liegen und über große Fensterscheiben verfügen, die eingeschlagen werden könnten.
Quelle: Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung / Consulting
Juli 2017
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