Navigation

Musiklehrerin: Versicherung für Schüler?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Mein Vertrag mit einer privaten Musikschule läuft am 31.05. aus. Ab 01.06. möchte ich mich als Instrumentallehrerin selbständig machen und habe dafür von Montag bis Freitag fünf verschiedene Räume gemietet. In jedem der Räume unterrichte ich einmal pro Woche. Wie versichere ich die Schüler, die bei mir in den gemieteten Räumen Unterricht haben? Brauche ich eine Miethaftpflichtversicherung für den Arbeitsbereich oder eine Betriebshaftpflichtversicherung oder ...?

Antwort

Es gibt zwei Dinge, die Sie beachten sollten:
1.) Anmietung der Räume: Gibt es hierzu einen Mietvertrag und was besagt der? Also ist z.B. über den Mietpreis auch eine Art Versicherung für den Fall der Beschädigung (durch Sie oder Ihre Schüler) miteingeschlossen?
2.) Wenn nicht, dann sollten Sie selbst eine Lehrer-Haftpflicht abschließen, die genau dies mit beinhaltet:

  • versehentliche Sachbeschädigung durch Sie selbst
  • versehentliche Sachbeschädigung durch Ihre Schüler.

Warum ist es sinnvoll, solch eine Police zu haben? Zugegeben, gerade im Bereich Musikunterricht kann eigentlich so gut wie kaum etwas passieren. Und eigentlich sollten die Eltern Ihrer Schüler eine private Haftpflicht haben, über die dann die Schäden der Zöglinge abgewickelt würden. Aber wer weiß denn schon, ob alle Familien solch eine Privathaftpflichtversicherung auch tatsächlich abgeschlossen haben. Selbst wenn, bliebe immer noch das Risiko, dass Ihnen selbst ein Missgeschick unterläuft und Sie einen Sachschaden (oder auch Personenschaden) anrichten. Deshalb diese Lehrer-Haftpflichtversicherung.

Denken Sie bitte auch daran, dass das Risiko des Schlüsselverlustes mit abgesichert wird. Denn ein verlorener oder geklauter Schlüssel kann dazu führen, dass - wenn er zweckentfremdet verwendet wird - die komplette Musikschule verwüstet und bestohlen wird. Ohne diese Versicherung müssten Sie privat für den Schaden aufkommen.

Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschafts- und Gründungsberatung
April 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben