Navigation

Lehrer- oder Betriebshaftpflichtversicherung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Sie haben mir zu einer Lehrerhaftpflichtversicherung geraten. Im Mietvertrag ist leider keine Versicherung für den Fall der Sachbeschädigung mit eingeschlossen, im Gegenteil, ich hafte im Schadensfalle. Eine Miethaftpflicht versichert nur eventuelle Schäden am Mietraum bzw. Inventar. Als Lehrer habe ich eine Aufsichtspflicht, bräuchte deshalb also die von Ihnen angeratene Lehrerhaftpflicht, falls ein Schüler sich selbst verletzt (wenn er z.B. unglücklich vom Stuhl fällt). Nun hat mir eine Versicherung den Vorschlag einer Betriebshaftpflichtversicherung gemacht, die natürlich noch viel mehr absichert, was ich gar nicht nötig habe. Aber ich weiß sonst auch keinen Rat, wie ich Lehrerhaftpflicht und Miethaftpflicht in einem „Versicherungspaket“ zusammen abschließen kann. Der Abschluss zweier Versicherungen wird für mich als Einzelperson mit einem Jahreseinkommen von höchstens 10.000 Euro viel zu teuer.

Antwort

Vom Grunde her ist der Begriff „Betriebshaftpflichtversicherung“ der richtige. Und leider kann man unter diesem Oberbegriff auch ganz viel Versicherungsschutz packen, den Sie vielleicht gar nicht benötigen, Und das macht es dann teuer.

Aber: Ihr Versicherungsschutz muss nicht teuer sein, denn Sie benötigen nur:

  • Verletzung der Aufsichtspflicht
  • Schlüsselrisiko
  • Miethaftpflichtschäden (also Sachschäden an den gemieteten Räumen).

Wenn Sie über die Suchmaschinen im Internet ganz konkret nach „Haftpflichtversicherung Musiklehrer“ suchen, werden Sie - nach diversen Anzeigen/Einträgen auch bald auf speziellere und spezialisierte Anbieter stoßen, die - als Versicherungsmakler tätig - die Zielgruppe der Musiker mit bestimmten sehr guten Konditionen versichern. Ich habe es soeben selbst überprüft.

Aus Datenschutzgründen dürfen und wollen wir keine konkreten Webseiten oder Anbieter nennen, denn Sie erwarten schließlich neutrale und unabhängige Informationen von uns. Aber ich kann Ihnen versichern, dass Sie solch eine Berufshaftpflicht-Police für 100 Euro im Jahr erhalten können.

Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschafts- und Gründungsberatung
April 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben