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Kleiner Gastronomie-Betrieb: Versicherungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Welche Versicherungen werden für einen Gastronomie-Betrieb mit weniger als fünf Angestellten benötigt (außer der Betriebshaftpflichtversicherung)? Für den Betrieb werden ca. sechs Elektrogroßgeräte benötigt und ständiger Warentransfer.

Antwort

Bitte achten Sie bei dem Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung darauf, dass die Umwelt-Deckung eingeschlossen ist (falls versehentlich mal Fett aus der Fritteuse nicht fachgerecht entsorgt werden sollte).

Neben der schon erwähnten Haftpflicht-Police sollten Sie auch daran denken, eine Inhaltsversicherung abzuschließen. Diese ist vergleichbar mit der Hausrat-Versicherung, denn sie schützt Sie / bzw. ersetzt Ihnen die Schäden nach Einbruch, Diebstahl, Vandalismus etc. Ihres Gastronomiebetriebes.

Zu guter Letzt: Denken Sie bitte auch daran, Ihre Beschäftigten bei der Berufsgenossenschaft anzumelden, denn Sie sind als Arbeitgeber hierzu verpflichtet.

Quelle: Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung / Consulting
September 2016

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