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Gewerbe in Wohnräumen: Betriebshaftpflichtversicherung?

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Frage

Ich habe eine Frage zur Betriebshaftpflichtversicherung: Ich möchte ein Gewerbe von meiner privaten Wohnung aus gründen. Ist es sinnvoll einen Vertrag abzuschließen, wo eine private Haftpflichtversicherung kostenlos bei der Betriebshaftpflicht mit dabei ist? Oder sollte ich besser Berufs- und Privathaftpflicht komplett voneinander trennen (auch wenn ich in meiner privaten Wohnung arbeite) und meine schon bestehende private Haftpflichtversicherung weiterlaufen lassen?

Antwort

Prinzipiell spricht überhaupt nichts dagegen, in Ihrer zukünftigen betrieblichen Haftpflichtversicherung die Private mit einzuschließen. Meistens ist das sogar günstiger, denn die Privathaftpflichtversicherung wird beitragstechnisch sozusagen als untergeordnetes Risiko - subsidiär nennt man das - kalkuliert.

Jetzt kann es allerdings sein, dass Ihr bestehender privater Haftpflichtversicherungsvertrag gewisse positive Besonderheiten beinhaltet, wie z.B. Gefälligkeitshandlungen, Kinder unter 7 Jahre mitversichert, o.Ä. was vielleicht auch nicht teuer war, und was aber ggfs. bei Einschluss in der betrieblichen privaten teurer würde. Hier hilft nur a) ein gezielter Beitragsvergleich und b) Leistungsvergleich (Deckungssummen, gibt es eine Selbstbeteiligung o.Ä.). Außerdem: Ihre bestehende private Haftpflichtversicherung müsste ja auch noch fristgerecht gekündigt werden!

Zum Wohnort als Betriebsstätte: Haben Sie hier vielleicht auch eher an die Hausratversicherung gedacht? Werden Sie in Ihrer Wohnung/in Ihrem Haus eventuell ein Zimmer als Büroraum/Arbeitszimmer nutzen= Dann müsste nämlich die Hausratversicherung informiert werden, dass die Wohnfläche nunmehr prozentual betrieblich genutzt wird. Das kann - muss aber nicht - einen kleinen Beitragsaufschlag kosten.

Quelle:
Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
August 2013

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