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Getränke herstellen: Haftpflichtversicherungen?

Frage

Ich beabsichtige Erfrischungsgetränke in Glasflaschen herzustellen und an Abnehmer in Gastronomie, Einzel- und später hoffentlich Großhandel zu vertreiben. Ich werde selbst keine Produktionsstätte betreiben, nur ein Lager, die Abfüllung der Getränke wird von einem spezialisierten Unternehmen übernommen. Nun könnte es freilich dennoch mal passieren, dass Flaschen schadhaft sind, entweder bei Händlern und Konsumenten auslaufen oder der Inhalt verdorben ist (mit eventuellen gesundheitlichen Folgen bei den Konsumenten). Nun gehe ich davon aus, solche Schäden dem Abfüllunternehmen in Rechnung stellen zu können, gleichzeitig würden wahrscheinlich aber auch gegen mich Forderungen erhoben werden. Benötige ich dafür auch eine Produkthaftpflichtversicherung oder sollte die übliche Betriebshaftpflichtversicherung dafür ausreichen?

Antwort

Wie Sie richtig vermuten, brauchen Sie die Produkthaftpflichtpolice für den Fall, dass bei der Herstellung des Getränkes eine - ich sag mal - Verunreinigung geschieht und der Kunde zu Schaden kommt. Sie sagten, dass Sie herstellen und andere die Abfüllung übernehmen.

Einen Kunden, der etwas Verdorbenes zu sich genommen hat, interessiert das nicht, er wird die Regressansprüche an Sie stellen, von daher die Produkthaftpflichtpolice, die im Übrigen mit der Betriebshaftpflicht kombiniert wird.

Quelle: Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung / Consulting
März 2017

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