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Freiberufliche Erzieherin: Berufshaftpflichtversicherung?

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Frage

Ich möchte als freiberufliche Erzieherin eine Eltern-Kind-Gruppe leiten. Brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung? Wenn ja, welche? Die bisherigen Antworten im Archiv des BMWi-Expertenforums verstehe ich nicht, weil sie sich auf die Tagespflege beziehen. Bei der Tagespflege sind die Eltern abwesend und übertragen der Pflegeperson die Aufsichtspflicht. Bei den Eltern-Kind-Gruppen sind die Eltern aber dabei und tragen auch die Aufsichtspflicht über ihr Kind. Das muss doch auch ein Unterschied bei der Versicherung sein. Im Übrigen gibt es Eltern-Kind-Gruppen an denen mehr als sechs Kinder mit einem Elternteil teilnehmen.

Antwort

Ja - Sie brauchen eine Berufshaftpflicht, denn dadurch dass Sie die Leitungsfunktion haben, sind Sie für den Fall möglicher Unfälle während der Betreuung als oberste Person verantwortlich. Natürlich haben Sie Recht damit, dass, wenn die Eltern dabei sind, die Eltern auch ihrer Sorgfalts-Pflicht und Aufsichtspflicht nachkommen sollen. Doch genau für den Fall, dass die Eltern diese Pflichten verletzen, sind Sie als Leiterin der Eltern Kind Gruppe verantwortlich. Wären Sie fest angestellt bei einem Träger, wären Sie über dessen Haftpflicht abgesichert. Dadurch dass Sie die Tätigkeit aber freiberuflich ausüben, würde ich Ihnen unbedingt zu einer Berufshaftpflicht-Police raten. Ich würde mich bei einem Versicherer, der für die sozialen Berufe als Experte auftritt, umschauen.

Quelle: Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung / Consulting
September 2016

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