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Betreuungskraft/Alltagsbegleiterin: Versicherung für zu betreuende Personen?

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Frage

Ich möchte mich als Betreuungskraft/ Alltagsbegleiterin selbständig machen. Einen Kundenstamm muss ich mir erst aufbauen und werde in der ersten Zeit mit Sicherheit nicht mehr als 450 Euro erwirtschaften. Brauche ich neben einer eigenen Krankenversicherung auch eine Versicherung für die Personen, die ich betreue?

Antwort

Sie schreiben, dass Sie vermutlich in der Anfangsphase noch nicht so viel verdienen werden. Damit stellt sich für mich auch die Frage nach einer eigenen Krankenversicherung.

  • Sollten Sie verheiratet sein und Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert können Sie beitragsfrei in der Familienversicherung versichert sein, sofern Ihr durchschnittlich regelmäßiges Einkommen aus selbständiger Tätigkeit 425,00 Euro nicht übersteigt.
  • Sollten Sie aus einer Arbeitslosigkeit heraus gründen und ggfs. ALG I / Gründungszuschuss erhalten, bemisst sich die Höhe der Krankenversicherung für die ersten sechs Monate nach der Höhe des Gründungszuschusses.
  • Sollten Sie aus ALG II heraus gründen, fällt vermutlich in den Anfangsmonaten gar kein Krankenkassenbeitrag an.

Auf alle Fälle - nun zu Ihrer eigentlichen Frage - benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung, damit - falls Ihnen während der Berufsausübung etwas schief geht - dies versichert ist:

  • Beim Ankleiden Ihrer Schützlinge fällt Ihnen versehentlich eine teure Brille zu Boden.
  • Während des Spaziergangs durch den Park löst sich die Bremse des Rollstuhls und Ihr Schützling stürzt zu Boden und verletzt sich.

In beiden Fällen haben Sie für den ggf. entstandenen Schaden einzustehen, genau deshalb benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung.

Ihre betreuten Schützlinge selbst sollten natürlich eine eigene private Haftpflichtversicherung haben, aber dies liegt ja nicht in Ihrem Verantwortungsbereich.

Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung/Consulting
November 2017

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