Antwort
Grundsätzlich können Sie ein Gewerbe mit unterschiedlichen Leistungen bzw. Tätigkeitsbereichen anmelden, wenn sich diese unter einer Tätigkeitsbezeichnung zusammenfassen lassen - diese lassen sich auch später wieder „aufsplitten“, dadurch, dass Sie einzelne Gewerbe separat anmelden.
Wir verweisen hier auf weitergehende Ausführungen im BMWK-Expertenforum.
Um eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden bzw. als „Freiberufler“ anerkannt zu werden, benötigen Sie zur Tätigkeit passende Qualifikationsnachweise bspw. einen die Tätigkeit aufwertenden, abgeschlossenen Studiengang. Ohne diese werden Sie als Gewerbetreibender eingestuft. Falls Sie sich hier unsicher sind, ob Sie berechtigt sind eine oder mehrere Tätigkeiten als Freiberufler aufzunehmen und Ihre angedachten Tätigkeiten überhaupt freiberuflich möglich sind, wenden Sie sich bitte an das örtliche Gewerbe- bzw. Finanzamt - das Finanzamt hat hier die Entscheidungshoheit.
Da Sie aktuell Student sind, nehmen wir an, dass diese Voraussetzungen derzeit (noch) nicht gegeben sind. Hier empfehlen wir Ihnen ebenfalls, Rücksprache mit Ihrem zuständigen Finanzamt zu halten, inwieweit Ihre bestehenden Qualifikationen bereits ausreichen.
Lassen Sie sich hier auch bzgl. den steuerlichen Auswirkungen und den Vor- und Nachteilen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater entsprechend beraten.
Nicht rückzahlbare Zuschussprogramme sind meistens streng zweckgebunden und es müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden. Außerdem müssen die Tätigkeiten, um zuschussfähig zu sein, in der Regel im Haupterwerb ausgeübt werden. Aus Ihren Schilderungen schlussfolgern wir jedoch, dass Sie keine der Tätigkeiten (derzeit) im Haupterwerb führen werden.
Ein Zuschussprogramm, das auch im Nebenerwerb nutzbar ist, ist z.B. die „Förderung unternehmerischen Know-hows” des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - ein Förderprogramm im Rahmen einer unternehmerischen Beratung.
Alternativ haben Sie auch als Kleinunternehmer bzw. Selbstständiger im Nebenerwerb auch Zugang zu anderen Fördermitteln wie bspw. Programmkredite/Förderdarlehen.
Jedes Bundesland, jede Stadt, Kommune, Landkreis oder Gemeinde kann daneben eigene Förderprogramme auflegen - informieren Sie sich, was in Ihrer Region angeboten wird, z.B. NRW Bank, KfW.
Ob Sie mehrere Förderprogramme für Ihre Gewerbe bzw. freiberuflichen Tätigkeiten in Anspruch nehmen können, ist abhängig von den Anforderungsprofilen der jeweiligen Förderprogramme. Beziehen sich die Programme auf den Unternehmer, so können Sie diese i.d.R. nur einmalig erhalten bzw. nur bis zu bestimmten Größenordnungen. Beziehen sie sich hingegen auf das Leistungsportfolio, können Sie diese ggfs. kombinieren.
Zu den meisten Förderprogrammen gibt es Servicetelefone. Wir empfehlen Ihnen, sich auf den entsprechenden Online-Seiten vor zu informieren und abschließende Fragen über das Servicetelefon abzuklären.
Lassen Sie sich auch von ihrer Bankberaterin bzw. von ihrem Bankberater und ggfs. von Ihrer Steuerberaterin bzw. Ihrem Steuerberater über für Sie passende Programme informieren.
Quelle:
German Drechsler
THINK Gruppe BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Stand:
November 2020
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