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Vermieter verbietet gewerbliche Tätigkeit: Adresse für Unternehmen?

Frage

Ich möchte mich nebenberuflich mit einem Kleingewerbe selbständig machen im Bereich Planung und Ausführung im Garten- und Landschaftsbau. Da Kundenkontakt und Neukundengewinnung ausschließlich über persönlichen Kontakt und Empfehlung laufen, wird am Klingelschild und Briefkasten meiner Mietwohnung weiterhin auch nur mein Name stehen. Mein Vermieter hat mir auf Nachfrage die gewerbliche Tätigkeit in der Mietwohnung untersagt. Co-Workingspace mit Briefkasten werden ab 70 Euro im Monat angeboten, allerdings kann ich mir das finanziell noch nicht leisten. Welche Möglichkeiten habe ich noch?

Antwort

Zwingende Voraussetzung für ein Gewerbe (unabhängig ob Kleingewerbe oder nicht) ist eine physische, ladungsfähige Adresse. Das kann entweder Ihre Wohnadresse sein oder ein „Postfach“. Dabei ist allerdings nicht das Postfach von der Deutschen Post oder ähnlichen Anbietern gemeint, sondern eine Geschäftsadresse, die Sie in einem Co-Working Space oder in einem Business-Center anmieten. Bei dieser Art von „Postfach" steht als Adresse eine reale Straße mit Hausnummer, PLZ und Ort.

Wenn Ihr Vermieter die teilgewerbliche Nutzung untersagt, dann bleibt Ihnen nur das beschriebene Postfach bei einem Business-Center oder in einem Co-Working Space übrig. Ggf. wäre noch die Möglichkeit zu klären, ob Ihre Lebenspartnerin / Ihr Partner vom seinem/ihrem Vermieter die Genehmigung für eine teilgewerbliche Nutzung erhält; dann könnten Sie diese Adresse (mit Angabe c/o) angeben. Wichtig wäre dann, dass Ihr Name auf dem Briefkasten mit angegeben wird, damit die Post ordnungsgemäß zugestellt werden kann.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung

Januar 2021

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