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Unverpacktladen gründen?

Frage

Welche Schritte sollte ich unternehmen, wenn ich einen Unverpacktladen starten möchte?

Antwort

Wenn Sie es noch nicht getan haben, dann empfehle ich Ihnen die Erstellung eines Businessplans. Er enthält Angaben zum Gründer oder den Gründern, zur Geschäftsidee und den Zielgruppen, zum Markt und Wettbewerb von „Unverpackt“ Läden, zur Strategie, den geplanten Marketingaktivitäten, und zum Finanz- und Liquiditätsplan. Darüber hinaus sollten Sie die Chancen und Risiken Ihrer Geschäftsidee bewerten. Ein überzeugender Businessplan ist eine Voraussetzung für einen Kredit oder für einen Gründungszuschuss.

Ihr Gewerbe müssen Sie nach § 14 GewO beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde anmelden. In der Regel kann die Anmeldung online erfolgen. Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden. Die Anmeldung ist gebührenpflichtig. Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie auch angeben, ob Sie ein Handwerk oder einen Handel betreiben. Aus Ihrer Angabe wird abgeleitet, ob Sie Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer werden müssen. In Deutschland gibt es eine Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in einer der beiden Kammern, die gesetzlich geregelt ist.

Auch wenn das Gewerbeamt die IHK, die in Ihrem Fall zuständig ist, über Ihre Gewerbeanmeldung informiert, so empfiehlt es sich mit der Gewerbeanmeldung auch direkt das Gespräch mit der Kammer zu suchen.

Mit Ihrer Gewerbeanmeldung geht auch automatisch eine Meldung an das Finanzamt. Auch hier empfiehlt es sich, direkt das Gespräch zu suchen und nicht darauf zu warten, bis Sie angeschrieben werden.

Für das Finanzamt müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen, in dem Sie zum Beispiel nach den zu erwarteten Einkünften befragt werden. Das ist für das Finanzamt wichtig, um zu entscheiden, ob eine Befreiung von der Umsatzsteuer im Rahmen der sogenannten Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG möglich ist.

Wenn die Kleinunternehmer-Regelung möglich ist, sollten Sie aber prüfen, ob diese für Sie sinnvoll ist. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder nutzen Sie ein anderes Beratungsangebot. Ihre Angaben sind ebenfalls wichtig für die Festsetzung einer möglichen Einkommensteuer- und gegebenenfalls Gewerbesteuervorauszahlung.

Ob und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen, sollten Sie direkt mit Ihrem Ansprechpartner beim Finanzamt besprechen. Auf jeden Fall müssen Sie Vorauszahlungen, die Sie leisten müssen, in Ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen.

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Sie unterstützen Ihre Mitgliedsunternehmen bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie kümmern sich um Verletzte und Erkrankte und sorgen für eine bestmögliche Wiedereingliederung.

Unter Umständen müssen Sie bzw. Ihr Unternehmen auch Mitglied in einer Berufsgenossenschaft werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie Mitarbeiter, auch Aushilfskräfte, beschäftigen oder zukünftig beschäftigen werden.

Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es in Deutschland eine Reihe von, größtenteils kostenfreien, Beratungsangeboten für Existenzgründer gibt. Mit Hilfe des Behörden­wegweisers finden Sie notwendige Adressen und Ansprechpartner in Ihrer Region.

Quelle: Sven Kraffzick
Diplom-Betriebswirt (FH),
Master of Business Consulting (M.BC.)
Unternehmens- und Managementberatung

Februar 2021

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