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Therapie ohne Praxisräume für Selbstzahler: Genehmigungen?

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Frage

Ich interessiere mich für eine freiberufliche Tätigkeit ohne Praxisräume, nur für Selbstzahler. Ich bin gelernte Ergotherapeutin. Ich möchte Matrix-Rhythmus-Therapie anbieten sowie Beratungsgespräche und weitere Behandlungsmethoden wie hundegestützte Therapie, Triggerpunktbehandlung und Handmobilisation. Benötige ich dafür irgendeine Genehmigung?

Ich möchte Hausbesuche machen oder im Studio meiner Schwiegermutter einen Raum nutzen. Ich möchte damit in meinem zweiten Elternzeit-Jahr beginnen.

Antwort

Die Umsetzung Ihrer Vorstellungen ist möglich. Melden Sie sich dazu beim für Sie am Praxis-Ort (Studio Ihrer Schwiegermutter) zuständigen Gesundheitsamt an. Anschließend registrieren Sie sich bei der Berufsgenossenschaft (BGW) und schließen eine Berufshaftpflichtversicherung ab. Zu guter Letzt melden Sie die Tätigkeit dem Finanzamt. Versäumen Sie auch nicht die Klärung Ihrer Sozialversicherung (Kranken- und Rentenversicherung).

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2021

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