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Kreativkurse für Kinder: Welche Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine Frage zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit und der erforderlichen Qualifikation dafür.
Ich plane, Bastel-/Kreativkurse für Kinder und Jugendliche als Nebentätigkeit anzubieten.
Diese Kurse sollen hauptsächlich für Kinder im Bereich von 6 – 10 Jahren sein und in einem zeitlichen Rahmen von 2-4 Stunden liegen. Die Gruppengröße soll 8 Kinder nicht überschreiten.
Die Kurse sollen in einem angemieteten Raum stattfinden.
Die Kinder bekommen das benötigte Material und eine kleine Anleitung zur Verfügung gestellt und sollen möglichst eigenständig kreativ sein.
Nun die Frage, welche Qualifikation ist für die Ausübung erforderlich?
Ich selber bin gelernter Elektroniker mit der Weiterbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit. An Schulungen aus dem Bereich „Arbeiten mit Kindergruppen“ habe ich ebenfalls schon teilgenommen.

Antwort

In Ihrem Fall würde ich das Gewerbeamt kontaktieren um die nötigen Voraussetzungen für die Räumlichkeiten vor Ort anzufragen.

Sie persönlich benötigen keine besondere Ausbildung, um die Tätigkeit ausüben zu können.

Quelle:
Jadranka Lux
Akademie und Unternehmensberatungsinstitut
für Finanzmanagement und Organisation

Stand:
März 2022

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