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Selbsthilfewerkstatt im Kfz-Bereich im Nebengewerbe?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe den Gedanken eine Selbsthilfewerkstatt im Kfz-Bereich zu gründen als Nebengewerbe. Meine Hauptfrage ist: Darf ich das überhaupt? Zu meiner Person: Ich bin gelernter Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik und arbeite als Fachplaner. Mir ist bewusst, dass ich meinen Chef erst fragen muss, ob ich das überhaupt darf. Ich möchte erst mal nur wissen, ob ich das rechtlich gesehen darf und welche Anforderungen ich erfüllen muss.

Antwort

So wie ich Sie verstehe, würden Sie im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit Ihren Kunden einen Werkstattraum zur Verfügung stellen, in dem an den eigenen Autos Reparaturen durchgeführt werden können. Die gewerblichen Umsätze würden sich in diesem Fall rein aus der Vermietung der Räume ergeben. Falls Sie Ihre Selbstständigkeit so aufbauen sollten, sind keine speziellen persönlichen Voraussetzungen wie z.B. eine abgeschlossene Meisterprüfung notwendig. Die Registrierung Ihrer Selbstständigkeit würde bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) erfolgen. Daneben müssten Sie sich außerdem bei der Stadt (Gewerbeanmeldung), beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft melden. Bitte geben Sie überall an, dass Sie sich lediglich nebenberuflich selbstständig machen. Dies führt in der Regel zu niedrigeren Kosten.

Sollten Sie stattdessen Reparaturdienstleistungen wie z.B. Bremsenwechsel oder komplette Inspektionen für Ihre Kunden anbieten, ist eine abgeschlossene Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich. Sie müssten sich auch bei der zuständigen Handwerkskammer in die Handwerksrolle eintragen lassen. Ich empfehle Ihnen hierfür dringend, sich mit der Handwerkskammer vor Aufnahme der Selbstständigkeit in Verbindung zu setzen. Eine Übersicht zur örtlichen Zuständigkeit der Handwerkskammern finden Sie hier: www.handwerkskammer.de

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Januar 2018

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