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Nebenerwerbsgründung: Arbeitgeber informieren?

Frage

Ich bin zurzeit in der Bauindustrie angestellt. Zurzeit läuft die Firma eher schlecht. Daher möchte ich eine UG gründen im Mode-Bereich. In meinem Vertrag steht, dass ich meinem Chef Bescheid geben muss über die Gründung, aber ich habe sehr viel Angst vor seiner Reaktion. Er hat schon Mitarbeiter in sehr schlechten Bedingungen gekündigt, trotz gutem Umsatz oder einfach um Kosten zu sparen. Meine Firma ist keine Konkurrenz zum Arbeitgeber. Soll ich ihm das sagen oder warten, bis es gut läuft? Oder nichts sagen, weil es keine Konkurrenz ist?

Antwort

Sie sollten Ihrer Informationspflicht gleich nachkommen und Ihren Chef über die Gründung Ihrer UG informieren.

Da diese UG keine Konkurrenz zum Gewerbe Ihres Chefs ist und Sie sicherlich Ihre Arbeit immer sehr ordentlich und gründlich machen, gibt es keinen, auch noch so weit hergeholten, Kündigungsgrund.

Vielmehr könnte man eher aus dem Verschweigen einen, wenn auch nicht besonders Erfolg versprechenden, Kündigungsgrund konstruieren. Also sofort voll umfänglich informieren.

Quelle: Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediatorin
ASTRAIA Fachanwälte
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München
Mitglied der internationalen Anwaltsvereinigung ULN
März 2018

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