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Nebenberufliche Selbständigkeit als Taxiunternehmer: Rechtsform?

Frage

Ich arbeite als Angestellter in Vollzeit und überlege, ob ich parallel zu meiner aktuellen Tätigkeit als Ingenieur auch eine nebenberufliche Selbständigkeit als Taxiunternehmer ausübe (also als Inhaber und nicht als Taxifahrer). Seitens meines Arbeitsgebers wäre das kein Problem. Darf ich diese nebenberufliche Selbständigkeit überhaupt ausüben und wenn ja, welche Unternehmensform wäre dafür sinnvoll bzw. unproblematisch? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Antwort

Um zu erfahren, welche Voraussetzungen zur Gründung eines Taxiunternehmens notwendig sind, empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Nachfolgender Link stellt Informationen der IHK Berlin zu diesem Thema zur Verfügung.

Viele Gründerinnen und Gründer, die eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben, wählen als Rechtsform ein Einzelunternehmen. Ob dieses auch bei einem Taxiunternehmen sinnvoll ist, kann von uns nicht eingeschätzt werden. Auch hier empfehlen wir Ihnen das Gespräch mit Ihrer zuständigen IHK. Im BMWi-Existenzgründungsportal finden Sie Informationen zum Einzelunternehmen.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2019

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