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Nebenberufliche Selbständigkeit: Zustimmung des Arbeitgebers?

Frage

Ich plane nebenberuflich ein Kleinstgewerbe anzumelden. Wie verhält sich dies mit dem Wettbewerbsverbot? Der Hauptjob und das Nebengewerbe wären in derselben Branche. Reicht hier eine schriftliche Erlaubnis des Arbeitgebers?

Antwort

Ja, eine schriftliche Einwilligung des Arbeitgebers reicht. Sollten Sie diese allerdings nicht erhalten, rate ich dringendst davon ab Ihr Kleingewerbe zu realisieren. Sobald Sie Ihrem Arbeitgeber auch nur irgendwie Konkurrenz machen, setzen Sie einen fristlosen Kündigungsgrund, ggfls. auch ohne vorherige Abmahnung.

Quelle: Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
ASTRAIA Fachanwälte
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München
Mitglied der internationalen Anwaltsvereinigung ULN
Juni 2019

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