Nebenberufliche Selbständigkeit: Voraussetzungen?
Frage
Ich könnte selbständig als Masseurin in einem Fitnessstudio arbeiten für ein paar Stunden in der Woche, bin aber gleichzeitig in einer Therme auf 450 Euro eingestellt und habe noch einen Teilzeitjob mit 15 Stunden die Woche, den ich aber kündigen möchte. Was kann ich am besten machen? Kann ich einen Vollzeitjob und die Selbständigkeit zusammen vereinbaren?
Antwort
Die Aufnahme einer nebenberuflichen Selbständigkeit neben einer hauptberuflichen versicherungspflichtigen Tätigkeit ist grundsätzlich möglich. Es können mehrere Tätigkeiten parallel ausgeübt werden, solange sich diese Tätigkeiten nicht zeitlich überschneiden. Je nach Arbeitsvertrag muss der Arbeitgeber informiert werden. Um Missverständnisse zu vermeiden empfiehlt es sich, den Arbeitgeber in jedem Fall zu informieren. Die Geschäftsidee sollte nicht in Konkurrenz zum Unternehmen Ihres Arbeitgebers stehen bzw. andere „berechtigte Interessen“ des Arbeitgebers verletzen.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
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Januar 2018
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