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Nebenberuflich selbständig als Lernberater: Genehmigung des Arbeitgebers?

Frage

Ich arbeite als Erzieherin in einer Kindertagesstätte und mache am Wochenende eine Ausbildung zum Lernberater, welche ich selber finanziere. Ich möchte mich nun nebenberuflich als Lernberater selbständig machen. Da ich dies freiberuflich machen möchte, würde mich interessieren, ob ich dies von meinem Arbeitgeber genehmigen lassen muss oder ein Schreiben reicht, in dem ich den Arbeitgeber über mein Vorhaben nur in Kenntnis setze?

Antwort

Ob Ihre Nebentätigkeit grundsätzlich zustimmungspflichtig ist, hängt vom Inhalt Ihres Arbeitsvertrages ab. Arbeitgeber können in Arbeitsverträgen regeln, dass die Nebentätigkeit der vorherigen Zustimmung bedarf. Ein generelles Verbot gibt es hier jedoch nicht (Art. 12 GG). Lediglich dürfte der Arbeitgeber Ihre Nebentätigkeit verbieten, wenn er ein berechtigtes Interesse hat.

Denkbar wäre ein Verbot beziehungsweise eine Einschränkung bei der Ausübung einer Nebentätigkeit wenn,

  • sich die Tätigkeiten zeitlich überschneiden,
  • Sie in Konkurrenz treten und/ oder
  • Ihre Arbeitskraft darunter leidet.

Sollte der Arbeitgeber seine Zustimmung willkürlich verweigern, könnten Sie gegebenenfalls beim Gericht für Arbeitssachen auf Genehmigung der Nebentätigkeit klagen.

Quelle:
Mandy Kühl
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
November 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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