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Musikpädagogische Kurse für Kinder anbieten?

Frage

Ich bin als Logopädin im Minijob angestellt und verdiene somit monatlich 450 Euro und bin familienversichert. Nun möchte ich nebenher eine Tätigkeit als Musikpädagogin aufbauen. Dazu würde ich gerne anbieten, in ihren Räumen mit den Kindergruppen musikalisch zu arbeiten. Nach Möglichkeit würde ich dies auch gerne Kitas etc. anbieten. Was muss ich rechtlich und versicherungstechnisch beachten?

Antwort

Da Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, teilen Sie die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit bitte Ihrer Krankenversicherung mit. Diese wird prüfen, welche Auswirkungen die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit auf Ihren Status in der Krankenversicherung haben wird. Sie können sich zu Fragen rund um das Thema Krankenversicherung gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030 340 60 66 01 wenden.

Ihre Selbständigkeit kann zu einer Versicherungspflicht und damit zur Beitragszahlung in der Rentenversicherung führen. Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur in geringfügigem Umfang ausüben, sind Sie immer versicherungsfrei. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichen.

Wenn Sie ein Unternehmen eröffnen (auch im Nebenerwerb), muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Die Mitteilungspflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) gilt als erfüllt, wenn eine Anzeige nach dem §§ 14, 55c der Gewerbeordnung binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens gegenüber der zuständigen Stelle erstattet wurde. Eine freiberufliche Tätigkeit melden Sie beim Finanzamt an bzw. beantragen dort eine Steuernummer. Eine gewerbliche Tätigkeit melden Sie beim Gewerbeamt an. Klären Sie daher zunächst, ob Sie zu den Freien Berufen gehören.

Freiberufler müssen sich eigenständig beim zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) anmelden. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erkundigen, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4.

Zu der rechtlichen Seite können wir keine Aussage tätigen.

Im BMWK-Existenzgründungsportal finden Sie weitere hilfreiche Informationen zu Teilzeit- und Kleinstgründungen.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
März 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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