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Möbel im Nebengewerbe aufarbeiten: Zulassung?

Frage

Ich bin gelernter Kfz-Mechaniker und arbeite zurzeit als Angestellter, möchte mich jedoch nebenbei selbständig machen - also nur im Nebengewerbe. Da ich gerne für mich und auch bereits für einige Freunde aus Möbeln, die ich vom Sperrmüll gerettet habe, einige schöne neue Stücke gemacht habe, möchte ich genau hier eine Anmeldung vornehmen. Ich nehme beispielsweise einen alten Stuhl oder einen alten Schrank und arbeite diese auf. Schleifen, einzelne Teile ersetzen, Streichen, teilweise auch aus zwei alten Teilen ein neues erstellen. Das ganze ist keine Massenproduktion, sondern im Grunde sind dies alles Einzelstücke. Da ich aber hier nur 2-3 Möbel im Monat schaffe, diese aber auch gerne öffentlich anbieten würde, ist dies mein Gedanke eines kleinen Gewerbes. Ich habe aber im Möbelbau oder im Holzbau keine Ausbildung und keinen Meister. Ist jetzt meine kreative Ader in dem Bereich total nutzlos und ich kann das ganze nicht anmelden? Wie nennt man diese Art des Umbaus/Ausbaus bzw. der Aufbereitung (und das auch noch ohne eine Ausbildung in dem Bereich)? Ich würde mich wirklich freuen aus diesem Hobby ein kleines Gewerbe zu schaffen.

Antwort

Grundsätzlich ist die Beschreibung Ihrer beabsichtigten Tätigkeit als Nebengewerbe dem Tischler-Handwerk zuzuordnen. Um dieses Gewerbe selbständig ausüben zu dürfen, müssen Sie grundsätzlich die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung nachweisen und sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Wenn Sie sich als Kfz-Techniker selbständig machen möchten, benötigen Sie diese Qualifikation ebenfalls. Zurück zum Tischler-Handwerk: Sie sollten mit Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer sprechen, ob Sie ggf. eine Ausnahmebewilligung für die Ausübung Ihres gewünschten Teilbereichs aus dem Tischler-Handwerk beantragen können.

Quelle:
André-Alexander Maaß
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Mai 2013

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