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Modelabel mit Onlineshop im Nebenerwerb: Rechtsform?

Frage

Ich bin Vollzeit in der Gastronomie tätig und möchte nebenbei ein kleines Modelabel mit Onlineverkauf aufbauen. Hierzu benötige ich Informationen, welche Rechtsform ich anmelden muss. Hat die Rechtsform vielleicht Auswirkungen auf meinen Status aus der Angestelltentätigkeit?

Antwort

Arbeitsrechtlich schulden Sie im Vollerwerb Ihrem Arbeitgeber Ihre gesamte Arbeitskraft. Eine Nebentätigkeit dürfen Sie aber (nur) ausüben, wenn durch Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber kein Zustimmungsvorbehalt vereinbart war bzw. Ihr Hauptarbeitgeber zustimmt und wenn Ihre Nebentätigkeit die Arbeitsleistung Ihrer Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt und wenn die Nebentätigkeit auch zeitlich nicht mit der Haupttätigkeit kollidiert.

Die Haftungsrisiken bei der Herstellung von Oberbekleidung sind überschaubar. Es ist kaum anzunehmen, dass durch Ihre Produkte Menschen oder Sachen Schaden nehmen. Ich gehe ferner davon aus, dass Sie (vorläufig) als Einzelperson ohne Angestellte arbeiten werden und die von Ihnen verarbeiteten Materialien Ihrerseits vor Verarbeitung bezahlen müssen. Daher sollten Sie als Einzelunternehmerin tätig sein; eine Eintragung in das Handelsregister ist (derzeit) nicht notwendig, weil Ihr Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb zum Gegenstand hat. Sie werden aber bei der zuständigen Gemeinde Ihr Gewerbe anmelden müssen.

Sollten sich die vorstehend aufgezeigten Umstände ändern, müssen Sie eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung wählen. Die entsprechende Umstrukturierungsentscheidung muss aber im Lichte der Umstände getroffen werden, die dann herrschen werden.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
August 2018

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