Antwort
Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse eingehen oder nebenbei selbständig arbeiten. Sie sollten aber evtl. Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag bezüglich einer Nebentätigkeit überprüfen. Mitunter ist dort geregelt, dass entgeltliche selbständige Nebentätigkeiten beim Arbeitgeber anzuzeigen sind oder seiner vorherigen Zustimmung bedürfen.
Diese Genehmigung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen. Ein berechtigtes Interesse wäre unter Umständen gegeben, wenn Sie zu einem Konkurrenzunternehmen gehen, selbst eines gründen, sich ihre Tätigkeiten zeitlich überschneiden oder wenn Sie für jedes Arbeitsverhältnis die Anforderungen auf Grund der hohen Belastung nicht mehr erfüllen können, wie im Vertrag vereinbart.
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Oktober 2018
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