Beamtin: nebenberuflich Hüte herstellen?
Frage
Als Bundesbeamtin auf Lebenszeit möchte ich mit meinem Hobby eine Nebentätigkeit (muss noch genehmigt werden) wie folgt aufnehmen: In meiner Freizeit stelle ich zuhause Hüte und Kopfbedeckungen her. Diese möchte ich z.B. im Internet und auf Märkten verkaufen. Der Beruf der „Modistin“ ist nicht geschützt. (Anm. d. Red.: Nr. 21 Anlage B1 zur Handwerksordnung: zulassungsfreie Handwerke - keine Meisterpflicht). Fragen: Anmeldung als Gewerbe (Kleingewerbe) oder Freiberufler? Anmeldung bei der Handwerkskammer?
Antwort
Eine selbständige Tätigkeit ist vor der Ausübung anzumelden. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Unterstützung, ob es sich bei Ihrer geplanten Tätigkeit um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, erhalten Sie beim Finanzamt oder bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt.
Jeder Betrieb (Gewerbe oder Handwerk), der beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet wird, wird automatisch Mitglied der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Damit werden auch Mitgliedsbeiträge fällig, die sich in der Regel an der Leistungsstärke und den Erträgen des Unternehmens orientieren.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
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Februar 2019
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