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Arbeitslosengeld plus Nebentätigkeit?

Frage

Ich erhalte seit dem 01.08.2017 Arbeitslosengeld und führe nach wie vor meine nebenberufliche Selbständigkeit. Ich war von 2002 bis 2008 nebenberuflich neben meiner Festanstellung tätig, 2008 bis inkl. 2016 selbständig und wieder ab 01.01.2017 fest angestellt und zusätzlich mein Heimbüro als nebenberufliche Tätigkeit. Laut Arbeitsamt wird mein Verdienst aus der Nebentätigkeit auf 165 Euro gekürzt. Ist das so richtig? Und dazu ist mir im Bescheid aufgefallen, dass das Arbeitsamt zur Berechnung nur das halbe Jahr der Festanstellung zu Grunde legt. Ich habe aber meine freiwillige Arbeitslosenversicherung seit 2008 durchgängig gezahlt. Ist die Verfahrensweise des Arbeitsamtes in Ordnung oder müsste nicht noch ein 1/2 Jahr Selbständigkeit hinzugenommen werden?

Antwort

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes wird nur das arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt berücksichtigt. Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Anspruchsentstehung mindestens 150 Tage mit Arbeitsentgelt festgestellt wurden, dann wird danach das Arbeitslosengeld berechnet. Können keine 150 Tage mit Arbeitsentgelt festgestellt werden, dann wird das Arbeitslosengeld fiktiv nach § 152 SGB III berechnet. Das Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit wird für die Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht herangezogen.

Während einer bestehenden Arbeitslosigkeit darf man eine Nebenbeschäftigung von unter 15 Stunden in der Woche ausüben. Die Anrechnung von Nebeneinkommen ist im § 155 SGB III geregelt. Danach besteht ein Freibetrag in Höhe von 165 Euro monatlich. Ein zusätzlicher Freibetrag wird gewährt, wenn jemand die nebenberufliche Tätigkeit in den letzten 18 Monaten vor der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate neben der versicherungspflichtigen Tätigkeit ausgeübt hat. Dieses ist bei Ihnen nach Ihren Angaben nicht gegeben. Ausführliche Informationen zur Anrechnung von Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld finden Sie unter https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdc4/~edisp/l6019022dstbai407869.pdf

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des BMAS (030 221 911 003) wenden.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
September 2017

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
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