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Ambulanten Betreuungsdienst gründen: Voraussetzungen?

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Frage

Ich möchte mich gerne nebenberuflich selbständig machen mit einem ambulanten Betreuungsdienst. Ich arbeite seit Anfang 2001 im ambulanten Pflegedienst als Pflegehelfer mit Anerkennung für L1, L2. Es ist aber nicht so einfach wie ich es mir vorgestellt habe zwecks Kassenabrechnung etc. Gibt es da nicht einfachere Wege? Ich verstehe nicht, dass ein Haushalt sich jeden auf 450 Euro anstellen kann und ich arbeite seit 17 Jahren mit Leidenschaft im Job, was mein tägliches Geschäft ist, und soll Lehrgänge besuchen über 160 Std. nach § 87b wobei ich bei allen Kassen zugelassen bin. Ich will ja keinen Pflegedienst eröffnen.

Antwort

§ 45a SGB XI besagt: Die Angebote benötigen eine Anerkennung durch die zuständige Behörde nach Maßgabe des gemäß Absatz 3 erlassenen Landesrechts.

Durch ein Angebot zur Unterstützung im Alltag können auch mehrere der in Satz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Bereiche abgedeckt werden. In Betracht kommen als Angebote zur Unterstützung im Alltag insbesondere Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen, Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich, die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen oder Helfer, Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen, Familienentlastende Dienste, Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter und Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Das bedeutet, dass für alle Anbieter in einem Bundesland dieselben Voraussetzungen gelten. Jedes Bundesland hat demzufolge seine eigenen Bestimmungen erlassen, die also entsprechend differieren.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2018

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