Frage
Ich möchte aus der Arbeitslosigkeit zusammen mit einem ebenso arbeitslosen Geschäftspartner eine UG im Nebenerwerb gründen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt beziehen wir beide ALG I und erfüllen alle Bedingungen zur Beantragung des Gründungszuschusses. Unsere Arbeitszeit liegt wöchentlich jeweils unter 15 Stunden. Nach meinem Wissen haben wir unter diesen Umständen weiterhin Anspruch auf ALG I. Ist dies korrekt? Darüber hinaus würde ich gerne wissen, ob bei fehlenden Umsätzen und Erträgen auf die Auszahlung eines Gehalts verzichtet werden kann. Schlussendlich interessiert mich, ob wir bei einem Schwenk auf eine normale Selbständigkeit weiterhin alle Bedingungen zur Beantragung des Gründungszuschusses erfüllen.