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ALG-I-Bezug: UG-Gründung im Nebenerwerb?

Frage

Ich möchte aus der Arbeitslosigkeit zusammen mit einem ebenso arbeitslosen Geschäftspartner eine UG im Nebenerwerb gründen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt beziehen wir beide ALG I und erfüllen alle Bedingungen zur Beantragung des Gründungszuschusses. Unsere Arbeitszeit liegt wöchentlich jeweils unter 15 Stunden. Nach meinem Wissen haben wir unter diesen Umständen weiterhin Anspruch auf ALG I. Ist dies korrekt? Darüber hinaus würde ich gerne wissen, ob bei fehlenden Umsätzen und Erträgen auf die Auszahlung eines Gehalts verzichtet werden kann. Schlussendlich interessiert mich, ob wir bei einem Schwenk auf eine normale Selbständigkeit weiterhin alle Bedingungen zur Beantragung des Gründungszuschusses erfüllen.

Antwort

Während einer bestehenden Arbeitslosigkeit darf man eine Nebenbeschäftigung von unter 15 Stunden in der Woche ausüben. Das Einkommen aus der Nebentätigkeit kann auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Die Anrechnung von Nebeneinkommen ist im § 155 SGB III geregelt. Danach besteht ein Freibetrag in Höhe von 165 Euro monatlich. Bei einer selbständigen Tätigkeit sind pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abzusetzen, es sei denn, der Arbeitslose weist höhere Betriebsausgaben nach. Ausführliche Informationen zur Anrechnung von Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld finden Sie unter https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdc4/~edisp/l6019022dstbai407869.pdf

Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss ist auch möglich, wenn eine vorher im Nebenerwerb ausgeübte selbständige Tätigkeit in eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufgewertet wird.

Für weitere Fragen zum Arbeitslosengeld und zum Gründungszuschuss können Sie sich gerne an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des BMAS unter 030 221 911 003 wenden.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
September 2017

Tipps der Redaktion:

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