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Verkäufe über eBay: Gewerbe anmelden?

Frage

Meine Großmutter verkauft auf eBay-Kleinanzeigen und verschiedenen Flohmärkten Gegenstände (Lampen, Spielzeug, Elektrogeräte) aus Wohnungsauflösungen, um ihre Rente aufzubessern. Ist es notwendig, dass Sie ein Gewerbe anmeldet?

Antwort

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig, jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert. Sie finden diese Regelung im § 14 der Gewerbeordnung. Die Anmeldung nimmt Ihre Großmutter beim zuständigen Gewerbeamt vor. Wählt Sie keine andere Unternehmensform, wird Sie mit der Anmeldung ein Einzelunternehmer.

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Ihre Großmutter kann sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Zum Thema Rente und Hinzuverdienst kann Ihre Großmutter sich an das Bürgertelefon zu Rente unter 030 22 19 11 003 wenden.

Ist Ihre Großmutter gesetzlich krankenversichert, so ist die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit der Kasse zu melden. Diese wird im Einzelfall prüfen, ob sich durch die werbliche Tätigkeit eine Änderung in den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ergibt.

Quelle: Sylvia Reimers
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
August 2016

Tipps der Redaktion:

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