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Tiergestützte Pädagogik im Nebenerwerb: Anmeldung? Absicherung?

Frage

Ich arbeite als angestellte Sozialarbeiterin BA, absolvierte mit meinem Hund die Ausbildung zur tiergestützten Pädagogik und möchte in dem Bereich nebenberuflich tätig werden. Ich bin mir unsicher, wie ich mich und meinen Hund wo absichern muss und ob ich bei geringen Einnahmen ein Kleingewerbe bzw. eine selbständige Tätigkeit anmelden muss. Wenn ich den jährlichen Freibetrag nicht überschreite, bin ich dann angehalten für jede Behandlungsstunde eine Rechnung zu schreiben? Und wie muss ich das Ganze am Ende des Jahres in der Lohnsteuer angeben?

Antwort

Eine selbständige Tätigkeit ist vor der Ausübung anzumelden. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, teilen Sie bitte die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit Ihrer Krankenversicherung mit. Die gesetzliche Krankenkasse wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Dabei spielen unter anderem der zeitliche Aufwand und die monatlichen Einnahmen eine Rolle. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Eine Tätigkeit im Haupterwerb hat im Regelfall Auswirkungen auf den Beitrag. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/340 60 66 - 01 wenden.

Ob Sie für die Ausübung Ihrer selbständigen Tätigkeit eine betriebliche Absicherung benötigen, kann von hier nicht eingeschätzt werden. Wenden Sie sich diesbezüglich beispielsweise an einen Versicherungsvertreter.

Haben Sie Einkommen aus einer Angestelltentätigkeit und aus einer selbständigen Tätigkeit, so werden beide Einkünfte zusammen versteuert. Diese unterliegen der Einkommensteuer. Zur Ermittlung Ihres Steuersatzes erstellen Sie eine Einkommensteuererklärung. Ihren Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ermitteln Sie durch eine Einnahme-Überschussrechnung, die Sie der Steuererklärung beilegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Einkommensteuer/inhalt.html oder http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html.

Zu weiteren steuerrechtlichen Fragen können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater wenden.

Hilfreiche Informationen zur nebenberuflichen Selbständigkeit finden Sie auf folgender Internetseite: http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Entscheidung/Gruendungsarten/Teilzeit-Kleinstgruendungen/inhalt.html

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2018

Tipps der Redaktion:

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