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Teilzeitselbständigkeit als Dozent: Anmeldung?

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Frage

Ich habe Medizininformatik studiert und arbeite jetzt im technischen Marketing. Da ich sehr gerne auch in meinem Beruf Vorträge halte und Trainings sowohl zu Technik/IT- Themen aber auch kommerziellen Themen abhalte, würde ich sehr gerne neben meinem jetzigen Beruf als Dozent arbeiten. Deswegen meine Fragen: Welche Möglichkeiten gibt es als Dozent zu arbeiten (Schule, Hochschule etc.)? Gibt es eine „Ausbildung“ oder Weiterbildung zum Dozent? Wie melde ich eine selbständige Tätigkeit an?

Antwort

Vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist zunächst zu klären, ob es sich hierbei um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt.

Während eine gewerbliche Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt (gemeindeabhängig auch Ordnungsamt, Rathaus o.ä. genannt) angemeldet wird, erfolgt die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt mittels dem sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Der Fragebogen kann persönlich beim Finanzamt abgeholt werden oder vom Internet heruntergeladen werden.

Die von Ihnen geplante Tätigkeit als Dozent/Trainer ist einkommensteuerrechtlich als freiberuflich im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG einzustufen, wenn es sich um eine sog. „unterrichtende Tätigkeit“ handelt. „Unterricht im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form“ (vgl. BFH-Urteile vom 13.01.1994 IV R 79/92, BFHE 173, 331, BStBl II 1994, 362, und vom 18.04.1996 IV R 35/95, BFHE 180, 568, BStBl. 1996, 573). Die organisierte und institutionalisierte Form des Unterrichts erfordert u.a. ein auf ein bestimmtes Fachgebiet bezogenes schulmäßiges Programm zur Vermittlung von Kenntnissen. Der Unterricht kann hierbei auch individuell in Form von Einzelunterricht erteilt werden (vgl. Urteile in BFHE 173, 331, BStBl II 1994, 362, und in BFHE 180, 568, BStBl II 1996, 573). Ein formaler Nachweis ist für die Ausübung der unterrichtenden Tätigkeit grundsätzlich nicht erforderlich.

Da es auf den Gegenstand des Unterrichts nicht ankommt (vgl. BFH v. 1. 4. 1982, R 130/79), kann auch der Bereich „Technik/IT-Themen“ Lehrinhalt sein. Unerheblich ist, wo Sie Ihre Dozententätigkeit ausüben (Schule, Hochschule etc.). Daneben könnte ggf. auch das Abhalten von Vorträgen in Unternehmen, Verbänden interessant für Sie sein.

Der Begriff „Dozent“ ist kein rechtlich geschützter Begriff, sondern wird in der Regel als Synonym für „Lehrender“ verwendet. Daher gibt es nicht „die“ Ausbildungen und/oder Weiterbildungen zum Dozent. Vielmehr richten sich die Ausbildungen und/oder Weiterbildungen nach dem jeweiligen Lehrinhalt und dem gewünschten Lehrziel. Insoweit empfehle ich Ihnen, sich im Besonderen auf den Internetseiten technischer Hochschulen/Verbänden/Kammern über entsprechende Weiterbildungen zu informieren.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen:
Im lehrenden Bereich tendieren die Gewerbeämter zunehmend dazu, den Unterricht als gewerblich einzustufen. In solchen Fällen begründen die Gewerbeämter ihre Entscheidung in der Regel damit, dass für den Unterricht - im entschiedenen Fall - keine besondere Qualifikation erforderlich ist und somit die Erbringung einer höherwertigen Leistung, welche für die Freiberuflichkeit charakteristisch ist, nicht vorliegt. Die abschließende Entscheidung über die Einstufung (Freier Beruf - Gewerbe) obliegt allein dem zuständigen Finanz- bzw. Gewerbeamt.

Klären Sie zudem die arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen/Möglichkeiten im Rahmen einer Selbständigkeit im Nebenerwerb.

Achten Sie auch darauf, dass Lehrende, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, grundsätzlich gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind. Lesen Sie hierzu:
www.deutsche-rentenversicherung.de

Weiter empfehle ich Ihnen die Lektüre der GründerZeiten Nr. 17: Existenzgründungen durch freie Berufe (PDF, 932  KB) Existenzgründungen durch freie Berufe.

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Juni 2016

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