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Taschen herstellen und verkaufen: welches Gewerbe anmelden?

Frage

Ich möchte gern ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden. Gegenstand dieses Gewerbe wäre die Herstellung und der Verkauf von Taschen. Wie sollte die Bezeichnung in der Gewerbeanmeldung sein? Fallen für mich Beiträge bei der Handwerkskammer an?

Antwort

Bei der Gewerbeanmeldung können Sie Ihre Tätigkeit genauso angeben: „Herstellung und Vertrieb von Taschen“. Überlegen Sie sich bitte gleich, ob Sie ggf. künftig auch weitere Produkte wie z.B. Accessoires, Rucksäcke herstellen und vertreiben möchten. Dann sollten Sie diese Produkte bereits bei der Gewerbeanmeldung mit angeben - ansonsten müssten Sie nachträglich eine Erweiterung Ihrer Gewerbeanmeldung vornehmen und erneut eine Gebühr bezahlen.

Nachdem Sie nicht angegeben haben, ob es sich bei den Taschen um Ledertaschen handelt, ob sie von Hand oder maschinell gefertigt werden - gehe ich davon aus, dass es sich dabei nicht um ein Handwerk handelt - sondern um einen Handelsbetrieb. Demzufolge müssten Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Juni 2018

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