Antwort
Bevor Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben, ist diese, unabhängig von der Höhe der zu erwartenden Einnahmen, anzumelden. Man unterscheidet zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Um zu klären, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, können Sie sich an einen Steuerberater wenden.
Ergänzend dazu ist die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Diese wird zum einen anhand Ihres aktuellen Versicherungsstatus (zum Beispiel familienversichert oder versicherungspflichtig als Arbeitnehmer) und den Rahmenbedingungen Ihrer selbständigen Tätigkeit prüfen, ob sich durch die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit der Status ändert. Für die Beurteilung spielen unterschiedliche Faktoren, beispielsweise der zeitliche Aufwand, die monatlichen Einnahmen aber ggf. auch die Rechtsform eine Rolle.
Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beurteilung an Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Allgemeine Fragen beantwortet Ihnen auch gerne das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer 030 - 340606601 (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr).
Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2019
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