Navigation

Selbstgenähtes auf Märkten anbieten: Anmeldung?

Frage

Ich überlege, mit einer Freundin gemeinsam ab und zu auf kleineren Märkten selbst genähte und gebastelte Dinge anzubieten. Dies soll nicht zum Haupterwerb dienen. Die Regelmäßigkeit ist ungewiss - je nach Zeit und Lust eben. Ab wann müssen wir dies anmelden? Und welche Form raten Sie uns dann? Kleinstgewerbe, Nebengewerbe? Worauf müssten wir achten und welche Kosten kämen auf uns zu? Bzw. was müssten wir dann versteuern und wo angeben? Ich wäre Ihnen über Informationen dankbar, dann könnten wir uns in Ruhe überlegen, ob sich das überhaupt lohnt.

Antwort

Ihr Gewerbe, auch wenn Sie es nur unregelmäßig betreiben, müssen Sie, nach § 14 GewO, beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde anmelden. In der Regel - viele Behörden bieten dies mittlerweile an - kann die Anmeldung online erfolgen. Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden und die Anmeldung ist gebührenpflichtig.

Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie auch angeben, ob Sie ein Handwerk oder einen Handel betreiben. Aus Ihrer Angabe wird auch abgeleitet, ob Sie Mitglied der Industrie und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer werden müssen. In Deutschland gibt es eine Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern, die gesetzlich geregelt ist.

Ihr Gewerbe gehört vermutlich zum Handwerk. Für eine genaue Einschätzung ist es wichtig zu wissen, welche Produkte Sie herstellen und vertreiben möchten.

Als Mitglied einer Industrie und Handelskammer und/oder einer Handwerkkammer müssen Sie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zahlen. Die Höhe dieses Beitrages wird von Ihrer zuständigen Kammer festgelegt. Für Existenzgründer gibt es häufig Sonderregelungen.

Auch wenn das Gewerbeamt die IHK bzw. die Handwerkskammer über Ihre Gewerbeanmeldung informiert, so empfehle ich Ihnen, dass Sie mit Ihrer Gewerbeanmeldung auch direkt das Gespräch mit der jeweiligen Kammer zu suchen und sich über fällige Gebühren und Mitgliedsbeiträge informieren.

Mit Ihrer Gewerbeanmeldung geht auch automatisch eine Meldung an das Finanzamt. Auch hier empfiehlt es sich, direkt das Gespräch zu suchen und nicht darauf zu warten, bis Sie angeschrieben werden.

Für das Finanzamt müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen, in dem Sie zum Beispiel nach den zu erwarteten Einkünften befragt werden. Das ist für das Finanzamt vor allem wichtig, um zu entscheiden, ob eine Befreiung von der Umsatzsteuer im Rahmen der sogenannten Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG möglich ist.

Für Unternehmensgründer gilt, dass sie im ersten Jahr hochgerechnet nicht über 22.000 Euro Umsatz kommen dürfen. „Hochgerechnet“ bedeutet, dass das Finanzamt Ihren getätigten Jahresumsatz, wenn Sie Ihr Geschäft unterjährig gründen, auf zwölf Monate hochrechnet. Zum Beispiel sind Sie in einem Jahr nur sechs Monate unternehmerisch aktiv und erwirtschaften in diesem halben Jahr einen Umsatz von Euro 10.000, so geht das Finanzamt von einem Jahresumsatz von Euro 20.000 aus.

Wählen Sie die Kleinunternehmer-Regelung, müssen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Da sich die Kleinunternehmer-Regelung nicht für jeden lohnt, empfehle ich Ihnen sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Ihre Angaben sind ebenfalls wichtig für die Festsetzung einer möglichen Einkommensteuer- und gegebenenfalls einer Gewerbesteuervorauszahlung. Ob und welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen, sollten Sie direkt mit Ihrem Ansprechpartner beim Finanzamt besprechen. Auf jeden Fall müssen Sie Vorauszahlungen, die Sie ggf. leisten müssen, in Ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen.

Versteuern müssen Sie Ihre gesamten Jahreseinkünfte. Die Höhe Ihrer Einkommenssteuer ermittelt das Finanzamt aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung, in der Sie alle Ihre Einkünfte angeben müssen.

Ob sich eine nebenberufliche Tätigkeit für Sie lohnt, kann ich anhand Ihrer Informationen nicht abschließend beurteilen. Ich empfehle Ihnen einen Businessplan zu erstellen und ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass es in Deutschland eine Reihe von, größtenteils kostenfreien, Beratungsangeboten für Existenzgründer gibt.

Im BMWi-Existenzgründerportal finden Sie alle Adressen auch mit Ansprechpartnern aus Ihrer Region.

Quelle: Sven Kraffzick
Unternehmens- und Managementberatung
Januar 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben