Antwort
Es wäre überlegenswert, ob Sie die selbständige Tätigkeit zunächst im Nebenerwerb durchführen.
Von "Nebenerwerbsgründungen" spricht man, wenn neben einer zeitlich oft überwiegenden Erwerbstätigkeit z. B. im Angestelltenverhältnis eine nicht hauptberufliche selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. In der Regel gilt eine Tätigkeit dann als Nebentätigkeit, wenn die Arbeitszeit nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs in Anspruch nimmt.
Neben der Chance, sich mit einer selbständigen Nebentätigkeit das Einkommen aufzustocken, erhalten Sie auch die Möglichkeit, Erfahrungen als Unternehmer zu sammeln, um ggf. später eine Vollexistenz zu gründen. Die Existenzgründung im Nebenerwerb sichert das Einkommen der Familie. Der Arbeitgeber im Haupterwerb beteiligt sich weiterhin an den Abgaben in die verschiedenen Sozialversicherungszweige.
Bitte beachten Sie, dass auch eine Existenzgründung im Nebenerwerb angemeldet werden muss. Dies erfolgt bei der Gemeinde, wo sich Ihr Betriebssitz befindet. Freiberufler müssen den Beginn ihrer nebenberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt melden.
Sie können das Infotelefon zur Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie anrufen, um sich individuell beraten zu lassen. Sie erreichen die Hotline unter folgender Rufnummer: 030 340 60 65 60
Quelle: Ruth Rathsack
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dezember 2015
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