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Selbständiger Nebenerwerb: wann anmelden?

Frage

Ich mache gerade ein Fernstudium zum Entspannungstrainer. Ich habe das Finanzamt gefragt, ob ich mich schon anmelden sollte, um meine bisherigen Anschaffungen und den Studienbeitrag für dieses Jahr mit absetzen zu können. Das Finanzamt gab mir den Rat, mich auf jeden Fall noch für dieses Jahr anzumelden. Sollte ich mich auch beim Gewerbeamt noch in diesem Jahr anmelden oder brauche ich mich dort nicht anmelden? Und wenn ich mich beim Finanzamt anmelde, dann möchte ich dies als Kleinunternehmer tätigen, da ich hauptberuflich tätig bin und dies erst mal als Nebenerwerb ausüben will. Ist das richtig oder ist etwas Anderes zu empfehlen?

Antwort

Sofern Sie Ihrer selbständigen nebenberuflichen Tätigkeit regelmäßig nachgehen wollen, muss diese angemeldet werden. Man unterscheidet zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Um zu klären, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, können Sie sich an Ihr örtliches Gewerbeamt wenden.

Aufgrund Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit wäre eine Nebenerwerbsgründung sinnvoll.

Als Kleinunternehmer haben Sie die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und Sie im Jahr zuvor nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erzielt haben. Gleichzeitig müssen Sie alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellen und können folglich auch keine Vorsteuer geltend machen.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft undKlimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
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Stand:
November 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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