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Selbständiger Musiker im Nebenerwerb: anmelden?

Frage

Neben meiner Vollzeittätigkeit möchte ich als Musiker Geld verdienen (erstmal in Teilzeit). Bei wem muss ich das anmelden und welche weiteren Verpflichtungen habe ich?

Antwort

Die Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit als Künstler erfolgt über das örtliche Finanzamt. Die Meldung sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.

Zudem ist die Aufnahme der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu melden. Diese wird im Einzelfall prüfen, ob Ihre Tätigkeit als Musiker im Vordergrund steht oder weiterhin das Angestelltenverhältnis.

Sollten Sie zukünftig ausschließlich Ihrer künstlerischen Tätigkeit nachgehen, so wenden Sie sich bitte an die Künstlersozialversicherung (KSK). Voraussetzung für eine Absicherung in der KSK ist eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit, welche erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Jedoch nur dann und wie bereits angedeutet keine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Die KSK selbst hat für Künstler und Publizisten den Vorteil, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht alleine durch die Versicherte bzw. den Versicherten zu tragen sind.

Bitte beachten Sie: Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit. Eine freiwillige Versicherung bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft kann zudem sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2019

Tipps der Redaktion:

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