Antwort
Eine selbständige Tätigkeit ist vor der Ausübung anzumelden. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Künstlerische Tätigkeiten können unter die Freien Berufe fallen. Unterstützung, ob es sich bei Ihrer geplanten Tätigkeit um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt. Nach Anmeldung der selbständigen Tätigkeit erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Nachdem dieser bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Steuernummer vom Finanzamt, die Sie benötigen, um Ihre Rechnungen schreiben zu können.
Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit unterliegen auch der Einkommensteuer. Zur Ermittlung Ihres Gewinns können Sie eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik Steuern.
Ausführliche Informationen zur Gründung eines Kleinunternehmens finden Sie in der Rubrik Teilzeit- und Kleinstgründungen.
Für eine individuelle Beratung können Sie auch unser Infotelefon zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anrufen.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2018
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