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Referentin: Gewerbe anmelden? Steuern?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich arbeite hauptberuflich als Erzieherin und habe die Möglichkeit nebenberuflich als Referentin zu arbeiten. Muss ich da ein Gewerbe anmelden? Wie läuft das ab? Muss ich dies ab dem ersten Euro versteuern?

Antwort

Es handelt sich bei dieser Tätigkeit um eine unterrichtende Tätigkeit mit folgenden Merkmalen:
"Unterricht ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen durch Lehrer an Schüler in organisierter und institutionalisierter Form" (vgl. BFH-Urteile vom 13. Januar 1994 IV R 79/92, BFHE 173, 331, BStBl II 1994, 362, und vom 18. April 1996 IV R 35/95, BFHE 180, 568, BStBl II 1996, 573),
kann eine unterrichtende Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt mit dem Bogen zur "Steuerlichen Erfassung angemeldet werden". Eine dementsprechende Gewerbeanmeldung ist somit nicht notwendig. Hierzu ist jedoch auch zu beachten, dass die Pflichtmitgliedschaft von selbständigen Lehrern in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgeschrieben ist.

Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist einkommensteuerpflichtig und muss im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung an das Finanzamt gemeldet werden.

Quelle: Dipl.-Sozialwirt Antonio Jansen Trejo
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Juli 2013

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