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Nebenerwerbsgründung: erste Schritte?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich plane dieses Jahr, mich neben meinem Angestelltenverhältnis selbständig zu machen. Soweit ich mich informieren konnte, würde es sich dabei um eine Nebenerwerbsgründung handeln. Unter anderem wären dabei die Rechnungen von Umsatzsteuer befreit? Nun aber beginnt es schwammig zu werden. Es fängt schon damit an, dass ich nicht weiß, in welcher Branche meine Tätigkeit sich befindet und bei welcher Handelskammer oder Gewerberegister ich mich eintragen soll/muss. Und wo muss ich mich anmelden? Wie verhält es sich mit Investitionen? Sind diese absetzbar? Wie ist es im Krankheitsfall? Diese und andere Fragen stelle ich mir aktuell. Meine Frage an Sie wäre jetzt, wer mir diese beantworten kann. Gibt es eine Stelle, an die ich mich wenden kann und dort mit jemand ein Termin vereinbaren kann?

Antwort

Möchten Sie sich mit einer gewerblichen Tätigkeit selbständig machen, melden Sie diese beim Gewerbeamt an. Freiberufliche Tätigkeiten sind beim Finanzamt anzuzeigen. In der Regel wählen viele Nebenerwerbsgründer als Rechtsform das Einzelunternehmen. Diese Rechtsform entsteht automatisch mit der Gewerbeanmeldung, wenn Sie keine andere wählen. Einzelunternehmen sind nicht ins Handelsregister einzutragen.

Die Einkommensteuer richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Ihren Gewinn ermitteln Sie durch die Einnahmeüberschussrechnung, die Sie der Einkommensteuererklärung beilegen. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes hängt von der Höhe des Einkommens ab. Als Betriebsausgaben gelten alle Aufwendungen, die durch das Unternehmen veranlasst worden sind. Wichtig ist, dass die Ausgaben im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Betriebsausgaben können nicht nur bei laufender Geschäftstätigkeit, sondern bereits vor der Betriebseröffnung entstehen. Als vorweggenommene Betriebsausgaben gelten zum Beispiel Finanzierungskosten, Notarkosten, Rechts- oder Steuerberatungskosten, Reisekosten oder Gründungs- und Anlaufkosten. Wenden Sie sich diesbezüglich für weitere Informationen bitte an einen Steuerberater oder an Ihr örtliches Finanzamt.

Wenn Sie eine Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben, müssen Sie dies Ihrer gesetzlichen Kranken - und Pflegekasse mitteilen. Diese wird prüfen, ob Ihre Tätigkeit für Sie der wirtschaftliche Mittelpunkt bedeutet. Unter anderem spielt dabei die Frage nach Angestellten, der zeitliche Aufwand, aber auch die monatlichen Einnahmen eine Rolle. Für Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es vom Bundesministerium für Gesundheit das Bürgertelefon zur Gesetzlichen Krankenversicherung (030 340 60 66 01).

Weiterhin sollten Sie folgendes beachten: Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft (www) Ihr Ansprechpartner ist.

Als Ansprechpartner vor Ort können Sie sich bei Ihrer zuständigen Kammer beraten lassen. Sie haben auch die Möglichkeit unser Infotelefon zur Existenzgründung unter der 030 340 60 65 60 zu kontaktieren.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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