Nebenberufliches Gewerbe: Anmeldung?
Frage
Ich plane, mich neben meiner eigentlichen Beschäftigung als Angestellter selbständig zu machen. Mein großes Talent ist für andere Bewerbungen zu erstellen. Beginnen würde ich damit, Bewerbungsunterlagen als z.B. Word-Vorlage zum digitalen Erwerb online verkaufen. Die Gestaltung und der Aufbau etc. kommen dann von mir. Ein nebenberufliches Gewerbe würde ich anmelden – sehe ich das richtig?
Antwort
Bitte prüfen Sie evtl. Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag, die bezüglich einer Nebentätigkeit einzuhalten sind. Mitunter ist dort geregelt, dass entgeltliche selbständige Nebentätigkeiten und Nebentätigkeiten in einem anderen Arbeitsverhältnis der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber anzuzeigen sind und seiner vorherigen Zustimmung bedürfen. Diese Genehmigung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen. Kommen Sie einer vertraglich vereinbarten Meldepflicht nicht nach, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen für Sie haben.
Ist nach Ihrem Arbeitsvertrag die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit möglich, können Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Sie haben die Möglichkeit sich vor der Gewerbeanmeldung bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer zur Nebenerwerbsgründung beraten zu lassen. Vielfältige Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im BMWK-Existenzgründungsportal.
Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Stand:
März 2020
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