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Nebenberuflicher Yoga-Lehrer: Gewerbe anmelden?

Frage

Ich plane nach Beendigung meiner Yoga-Ausbildung in verschiedenen Studios (Fitness, Yoga etc.) Yoga zu unterrichten. Weiterhin arbeite ich in Vollzeit als Angestellte in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis. Muss ich ein Gewerbe anmelden für die Abrechnung meiner Unterrichtsleistung an die Studios? Muss ich Steuern auf der Rechnung ausweisen? Ich werde nicht über 450 Euro pro Monat verdienen aufgrund meines Vollzeitberufs. Wo kann ich die Kosten der Ausbildung geltend machen?

Antwort

Eine selbständige Tätigkeit ist vor der Ausübung anzumelden. Eine selbständige Tätigkeit unterteilt sich in eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Unterstützung, ob es sich bei der geplanten Tätigkeit um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, erhalten Sie beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt.

Hinsichtlich Ihrer steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt. Mit diesen Ansprechpartnern können Sie auch klären, ob Sie die Kosten für Ihre Ausbildung steuerrechtlich ansetzen können.

Unter folgendem Link finden Sie hilfreiche Informationen zur Erstellung einer Rechnung.

Wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und Sie im Jahr zuvor nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt haben, können Sie als Kleinunternehmer sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Gleichzeitig müssen Sie alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellen und können folglich auch keine Vorsteuer geltend machen. Online finden Sie weitere Informationen zur Kleinunternehmerregelung.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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