Navigation

Nebenberufliche selbständige Tätigkeit als Physiotherapeut: Anmeldung?

Frage

Ich bin Physiotherapeut und möchte gern nebenberuflich Privatbehandlungen im Bereich der Physiotherapie durchführen. Aktuell arbeite ich als Physiotherapeut in Teilzeit (ca. 30 Std.). Für die angestrebte nebenberufliche Durchführung benötige ich selbstverständlich eine Zulassung als sektoraler Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie. Ein Behandlungsraum wird mir hierfür von meinen Eltern zur Verfügung gestellt. Ich selbst wohne aber nicht in meinem Elternhaus. Eine Anmeldung beim Finanzamt über meine nebenberufliche Tätigkeit ist bereits erfolgt. Welche weiteren Anmeldungen sind notwendig, um mein geplantes Vorhaben schnellstmöglich umzusetzen?

Antwort

Zunächst unterliegen Sie als Angestellter der Treuepflicht Ihrem Arbeitgeber gegenüber und dürfen diesem nicht schaden, wozu grundsätzlich auch direkte Konkurrenz gezählt wird. Wenn es sich bei Ihrem Angebot also um Leistungen handelt, welche auch Ihr Arbeitgeber im gleichen räumlichen Gebiet anbietet, lassen Sie sich von ihm schriftlich bestätigen, dass er damit einverstanden ist. Handelt es sich um inhaltlich oder räumlich getrennte Angebote, ist dies nicht notwendig.

Privatpatienten können Sie unter zwei Voraussetzungen behandeln: Entweder aufgrund einer Privatverordnung oder wenn Sie selbst die eingeschränkte Heilpraktiker-Erlaubnis haben.

Sofern die Räume bisher als Wohnraum genutzt wurden, muss ein Nutzungsänderungsantrag bei den örtlichen Baubehörden gestellt werden. Diesen Antrag stellt üblicherweise der Eigentümer. Die Baubehörden können je nach Satzung weitere Auflagen nennen.

Ihre Praxis müssen Sie desweiteren beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden.
Die Anmeldung beim Finanzamt habe Sie ja bereits getätigt.
Zudem benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung.
Eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist ebenfalls zwingend vorgeschrieben.

Quelle: Christine Donner
Diplom-Betriebswirtin
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben