Antwort
Aus Ihrer Nachricht geht leider nicht genau hervor, ob Sie die Tätigkeit der psychologischen Beratung nun selbständig ausüben wollen oder im Auftrag vom Lehrinstitut. Psychologische Psychotherapeuten können auch angestellt tätig werden.
Die Anzahl der Kassenzulassungen für Psychotherapeuten innerhalb einer Region ist begrenzt, sie ist abhängig von der Einwohnerzahl. Die Bedarfsplanung, die die Zahl der Kassenpsychotherapeuten festlegt, wird von den kassenärztlichen Vereinigungen (KV) festgelegt.
Ob daneben räumliche Voraussetzungen zur Zulassung gefordert werden, teilt Ihnen die für Sie zuständige KV in Ihrem Bundesland mit.
Unabhängig von der Zulassung: Bei den Räumlichkeiten muss es sich um gewerbliche Räumlichkeiten handeln und nicht lediglich nur um Wohnraum. Soll die Behandlung in einem separaten Raum innerhalb von Wohnräumen durchgeführt werden, ist beim Bauamt dazu in aller Regel ein Nutzungsänderungsantrag notwendig, vor allem aus Gründen des Brandschutzes. Daher sollte die Behörde vor Aufnahme einer solchen Tätigkeit dazu stets angefragt werden.
Es ist eine Anmeldung Ihrer Tätigkeit, wenn diese selbständig erfolgen soll, beim Finanzamt durchzuführen. Ebenso ist eine Anmeldung beim Gesundheitsamt an Ihrem Standort erforderlich.
Sollte ich Ihre Fragen auf diesem Weg nicht beantwortet haben, konkretisieren Sie bitte Ihre Anfrage und teilen Sie mit, in welcher Funktion genau Sie sich wie niederlassen wollen.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juli 2019