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Nebenberufliche Selbständigkeit: erste Schritte?

Frage

Ich möchte gerne ein Kleinunternehmen gründen und im Betrieb meines Bekannten (vereidigter Kfz-Sachverständiger) mitwirken. Selber bin ich als Angestellter in einer anderen Branche tätig. Wie muss ich vorgehen und welches Formular muss ich wie ausfüllen?

Antwort

Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, ist es generell notwendig jede Tätigkeit anzuzeigen die auf eigene Rechnung, auf Dauer (nicht nur einmalig, sondern mit Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht) und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Die Anmeldung einer Selbständigkeit kann je nach Art der Tätigkeit auf unterschiedliche Art erfolgen. Zum einen gibt es die Freiberufler, die ihre Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden und zum anderen gibt es Gewerbetreibende, die ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Um zu schauen, wo sich beispielsweise Ihr Gewerbeamt befindet können Sie nachfolgenden Behördenwegweiser nutzen: www.bmwi-wegweiser.de

Möchten Sie Ihre selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben, müssen Sie dies Ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse mitteilen. Diese wird prüfen, ob Ihre Tätigkeit für Sie der wirtschaftliche Mittelpunkt bedeutet. Unter anderem spielt dabei die Frage nach Angestellten, der zeitliche Aufwand, aber auch die monatlichen Einnahmen eine Rolle. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung auch gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 - 01 wenden.

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Infotelefon unter 030 340 60 65 60 wenden.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2017

Tipps der Redaktion:

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