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Nebenberufliche Selbständigkeit: Anmeldung?

Frage

Neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter in Vollzeit möchte ich nebenberuflich als Handelsvertreter arbeiten. Kann ich die nebenberufliche Tätigkeit online als Einzelfirma anmelden? Wenn ja, wo muss ich mich anmelden und welche Stellen und Behörden muss ich informieren?

Antwort

Bei der Tätigkeit als Handelsvertreter handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, so dass Sie bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen. Um zu schauen, wo sich Ihr Gewerbeamt befindet können Sie nachfolgenden Behördenwegweiser nutzen: www.bmwi-wegweiser.de
Bitte klären Sie mit Ihrem Gewerbeamt, ob eine Onlineanmeldung möglich ist.

Da Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über die Aufnahme der Selbständigkeit informieren und prüfen inwieweit Sie die Zustimmung des Arbeitgebers benötigen. Hierzu kann auch schon ein Blick in den Arbeitsvertrag hilfreich sein.

Sie sollten die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit auch Ihrer Krankenkasse mitteilen. Diese wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Dabei spielen unter anderem der zeitliche Aufwand und die monatlichen Einnahmen eine Rolle.

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Infotelefon unter 030 340 60 65 60 wenden.

Quelle: Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2016

Tipps der Redaktion:

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