Antwort
Der Umfang der rechtlichen Schritte hängt stark davon ab, ob Sie Ihre Leistungen gegenüber Unternehmen und Selbstständigen und/ oder Verbrauchern in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer erbringen. Während in solchen Fällen immer ein Impressum und eine Datenschutzerklärung erforderlich sind, hängen weitere rechtliche Informationen eben von der zuvor genannten Unterscheidung ab. Gegenüber Unternehmen und Selbstständigen würde ich Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, die nicht nur den Vertragsgegenstand und die Gegenleistung regeln, sondern beispielsweise auch den Gerichtsstand. Wenn Sie aber Ihre Leistung gegenüber Verbrauchern, beispielsweise in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer erbringen, wird die Gestaltung schon etwas umfangreicher. Hier müssen Sie im Rahmen der sogenannten gesetzlichen Informationspflichten über eine Vielzahl von Informationen aufklären. Das fängt beispielsweise bei der Art und Weise, wie der Vertrag zustande kommt, an, geht über die Zahlungsmodalitäten hin zu der Information, ob und in welchem Umfang ein Widerrufsrecht besteht.
In diesem Bereich empfiehlt es sich daher eine Beratung bei einem auf dem sogenannten Onlinerecht spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen, um einen rechtskonformen Internetauftritt zu gestalten.
Die Frage der Rechtsform steht bei Ihnen meines Erachtens nicht so sehr im Vordergrund. Zwar könnten Sie sich zwischen dem Einzelunternehmer, einer Unternehmergesellschaft (UG) oder gar einer GmbH und deren Mischformen entscheiden. Meines Erachtens ist bei Ihnen aber eine Haftungsabschottung in Form einer bestimmten Gesellschaftsform weniger wichtig als beispielsweise eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung.
Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Dezember 2015
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