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Nebenberuflich selbständig: Steuernummer beantragen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Mein Ehemann und ich sind beide Angestellte. Wir haben zusammen eine Steuernummer; unter dieser geben wir eine Einkommensteuererklärung ab. Ich möchte nun nebenberuflich als Freelancer (kein Kleingewerbe) arbeiten im Bereich Lektorat/Korrektorat evtl. auch im Vertrieb (Akquise/Terminvereinbarung). Der Verdienst wird vermutlich nicht mehr als 200-400 Euro/Monat betragen. Brauche ich eine separate Steuernummer und was muss ich steuerrechtlich sonst noch beachten?

Antwort

Wenn Sie ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit beginnen, müssen Sie dies dem Finanzamt anzeigen. Dies erfolgt über das Ausfüllen und das Einreichen des Formulars „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Diesen finden Sie beim Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

Nach Einreichung des Formulars bekommen Sie auch ggf. eine extra Steuernummer.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
Feburar 2020

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